Langfristiger Vermögensaufbau für Mitarbeitende über steuerlich begünstigte Zuschüsse, stellen für beide Seiten eine Win-win-Situation dar.
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Sparbeiträge, die das Unternehmen für seine Mitarbeitenden leistet. Das Ziel dieser Sparform ist es, Vermögen aufzubauen und somit eine zusätzliche Altersvorsorge oder eine finanzielle Absicherung zu ermöglichen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die betriebliche Altersvorsorge oder die Investition in Aktienfonds.
Die vermögenswirksamen Leistungen können in verschiedenen Vertragsformen abgeschlossen werden. Der bekannteste Vertragstyp ist der VL-Sparvertrag, der auf eine Mindestvertragsdauer von 7 Jahren ausgelegt ist und staatlich gefördert wird. Es gibt aber auch andere Vertragsformen wie den Bausparvertrag oder die Direktversicherung.
Unternehmen setzen vermehrt auf vermögenswirksame Leistungen, da diese eine Win-win-Situation für Mitarbeitende darstellen. Zum einen können Mitarbeitende durch die VL-Verträge ihr Vermögen aufbauen, ohne selbst hohe Beträge einzahlen zu müssen, da das Unternehmen einen Teil der Beiträge zahlt. Zum anderen profitieren Unternehmen von einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation und Bindung an das Unternehmen. Durch das Angebot von VL-Verträgen zeigt das Unternehmen, dass es sich für die finanzielle Zukunft der Mitarbeitenden engagiert und ihnen bei der Vermögensbildung hilft.
Um vermögenswirksame Leistungen in Unternehmen einzuführen, müssen zunächst die betriebswirtschaftlichen Vorteile und die positiven Effekte für die Mitarbeitenden erörtert werden. Es kann hilfreich sein, eine Informationsveranstaltung für Mitarbeitende durchzuführen, um die Vorteile für die Mitarbeitenden zu erläutern und ihre Fragen zu beantworten. Zudem müssen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen über Bausparverträge, Aktienfonds oder Lebensversicherungen bereitstellen.
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Der Aufwand für das Unternehmen ist an dieser Stelle minimal, oft sind die Prozesse, auch im Vorfeld schon bekannt.
Nach einmaliger Einrichtung, muss das Unternehmen hier nicht weiter aktiv werden.
Zahlen Sie als Unternehmen einen Zuschuss, wird dieser Benefit in der Regel von der Mehrheit der Mitarbeitenden angenommen.
Ohne Zuschuss des Unternehmens, wird dieser Benefit eher selten durch Mitarbeitende genutzt.
Geringe Investition – großer Effekt
Steigerung der Bindung
Reduktion der Fluktuationsquote
Steigerung der Attraktivität als Unternehmen
Modernes Employer Branding
Zusätzliche Absicherung im Alter
Steuerlich und durch das Unternehmen bezuschusst
Langfristiger Vermögensaufbau
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